Was Ergotherapie im Hausbesuch kostet, sollten Sie erfahren, bevor Sie anrufen – nicht erst danach. Hier finden Sie meine Preise für Privatpatienten und Selbstzahler im Raum Landau und der Südlichen Weinstraße.
Ja. Ein ärztliches Rezept brauchen Sie nur, wenn Sie die Kosten bei Ihrer Krankenversicherung einreichen möchten. Wenn Sie die Behandlung privat oder vorbeugend in Anspruch nehmen wollen, ist keine Verordnung nötig – sagen Sie mir einfach Bescheid.
Das ist der häufigste Irrtum, dem ich begegne: Viele Menschen warten monatelang auf einen Arzttermin, um sich eine Verordnung zu holen, obwohl sie sofort beginnen könnten.
Meine Leistungen richten sich ausschließlich an Privatpatienten und Selbstzahler. Der Grund ist einfach: Für die Zulassung zur Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen sind eigene Praxisräume Voraussetzung, und ich arbeite ausschließlich mobil.
| Leistung | Dauer | Preis |
|---|---|---|
| Analyse des ergotherapeutischen Bedarfs (Erstgespräch) | ca. 60 Minuten | 74,63 € |
| Motorisch-funktionelle Behandlung | 45 Minuten, davon 30 Minuten Therapiezeit | 102,47 € |
| Sensomotorisch-perzeptive Behandlung | 60 Minuten, davon 45 Minuten Therapiezeit | 136,64 € |
| Hirnleistungstraining | 45 Minuten, davon mind. 30 Minuten Therapiezeit | 102,47 € |
| Psychisch-funktionelle Behandlung | 75 Minuten, davon 60 Minuten Therapiezeit | 170,80 € |
| Thermische Anwendung | ergänzend zur Behandlung | 15,32 € |
Alle Preise sind Endpreise. Als Heilbehandlung ist Ergotherapie nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei – es kommt also nichts obendrauf. Die vollständige Preisliste, etwa für Gruppen- oder Parallelbehandlungen, schicke ich Ihnen gerne zu.
| Position | Wann | Preis |
|---|---|---|
| Hausbesuch (Einsatzpauschale) | je Termin bei Ihnen zu Hause | 49,61 € |
| Hausbesuch in einer sozialen Einrichtung | je Termin, z. B. im Pflegeheim | 32,35 € |
| Übermittlungsgebühr für einen Bericht | nur auf Anforderung | 2,16 € |
Zusätzliche Fahrtkosten berechne ich nicht – die Anfahrt ist mit der Einsatzpauschale abgegolten.
Bei kleinen Entfernungen kann die Einsatzpauschale entfallen – sprechen Sie mich einfach darauf an.
Ich wünsche mir für Sie eine möglichst hohe Erstattung, damit eine Erkrankung oder ein Unfall nicht auch noch zur finanziellen Belastung wird. Verbindlich zusagen kann ich sie Ihnen aber nicht.
Die Erstattung hängt von Ihrem Tarif ab. Manche Tarife übernehmen Heilmittel vollständig, andere nur anteilig oder bis zu einem Höchstsatz. Klären Sie das bitte vor Therapiebeginn mit Ihrer Versicherung – am besten schriftlich.
Beihilfeberechtigte reichen meine Rechnung in der Regel zusammen mit der ärztlichen Verordnung bei ihrer Beihilfestelle ein. Die Sätze unterscheiden sich je nach Dienstherr und Bundesland.
Eine direkte Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenkasse ist nicht möglich, da mir als mobiler Therapeutin ohne Praxisräume die Kassenzulassung fehlt.
Auf Ihrer Rechnung führe ich alle Leistungen mit Positionsnummer und Datum auf, damit Ihre Versicherung oder Beihilfestelle sie ohne Rückfragen bearbeiten kann.
Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir. Ich sage Ihnen vorab, welche Leistungen in Ihrem Fall sinnvoll sind und was ein Termin konkret kostet – unverbindlich und ohne Zeitdruck.